Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und Busse - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t
Die Fahrzeuge dürfen nicht zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein
Angehängt werden darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 12 t nicht übersteigen
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 12 t nicht übersteigen
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